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Richtlinien/Statuten

1. Medienpreis für Sprachkultur

Richtlinien

Zweck

Der Preis dient der Förderung der Sprach- und Sprechkultur in den Medien (Presse, Hörfunk, Fernsehen).

Gegenstand

Der Preis besteht aus einer Ehrengabe in Verbindung mit einer Urkunde, die die Bestätigung der Auszeichnung und ihre Begründung enthält. Stifterin ist die Gesellschaft für deutsche Sprache.

Preisträger/Preisträgerin

Dieser Preis wird an natürliche und juristische Personen verliehen, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu Verbänden, Behörden, Firmen, Parteien u. dgl. Angehörige des Gesamtvorstandes und hauptamtliche Mitarbeiter/-innen der Gesellschaft für deutsche Sprache können den Preis nicht erhalten.

Termin

Der Preis wird in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der alle zwei Jahre in Wiesbaden stattfindenden Mitgliederversammlung der Gesellschaft für deutsche Sprache verliehen.

Preisausschuss

Der Preisausschuss besteht aus dem Hauptvorstand der Gesellschaft für deutsche Sprache sowie vier hinzugezogenen Personen; zwei aus der Sprachwissenschaft und zwei aus dem Medienbereich.

Vorschläge

Vorschläge für die Preisvergabe nimmt die Geschäftsführung der Gesellschaft für deutsche Sprache entgegen. Jeder und jede hat das Recht, Preisträger/Preisträgerinnen vorzuschlagen. Dem Vorschlag ist eine Begründung beizufügen.

Wahl

Der Preisausschuss wählt aus den schriftlich eingereichten Vorschlägen spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung den Preisträger/die Preisträgerin. Bei der Wahl müssen mindestens fünf Ausschussmitglieder anwesend sein, davon 4 Hauptvorstandsmitglieder.

Bekanntgabe

Alsbald nach der Wahl des Preisträgers, spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung, veröffentlicht die Geschäftsführung der Gesellschaft für deutsche Sprache in den Medien den Namen des Preisträgers/der Preisträgerin, die Begründung für die Auszeichnung sowie Ort und Zeit der Preisverleihung.

Form der Verleihung

Der Medienpreis für Sprachkultur wird von der Gesellschaft für deutsche Sprache in feierlicher Form verliehen. Die Feier ist öffentlich.

Vorschläge sind zu schicken an:

Gesellschaft für deutsche Sprache, Spiegelgasse 13, 65183 Wiesbaden

2. Alexander-Rhomberg-Preis

Statuten

Zweck

Der Preis dient der Förderung der Sprachkultur in der Tagespresse.

Gegenstand

Der Alexander-Rhomberg-Preis ist mit 5.000 EUR dotiert und wird in Verbindung mit einer Urkunde überreicht. Stifterin ist die Alexander-Rhomberg-Stiftung.

Preisträgerin/Preisträger

Dieser Preis wird nur an natürliche Personen verliehen, und zwar ohne Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu Verbänden, Behörden, Firmen, Parteien u. dgl. Angehörige des Gesamtvorstandes der Gesellschaft für deutsche Sprache können den Preis nicht erhalten.

Termin

Der Preis wird in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit der Vergabe des Medienpreises für Sprachkultur und einer Mitgliederversammlung der Gesellschaft für deutsche Sprache verliehen.

Preisausschuss

Der Preisausschuss besteht aus fünf Personen, von denen mindestens zwei von der Gesellschaft für deutsche Sprache und drei von der Alexander-Rhomberg-Stiftung benannt werden.

Vorschläge

Vorschläge für die Preisvergabe nimmt die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache entgegen; sie leitet sie unverzüglich an die Mitglieder des Preisausschusses weiter. Alle haben das Recht, Preisträgerinnen/Preisträger vorzuschlagen oder sich selbst zu bewerben.

Kriterien

Entscheidend für die Wahl einer Preisträgerin/eines Preisträgers sind hervorragende Verdienste um die Sprachkultur in der Zeitungssprache. Die Bewerberinnen/Bewerber dürfen nicht älter 30 Jahre sein. Eingesandt werden sollen mindestens drei, jedoch nicht mehr als fünf Artikel aus der Tagespresse.

Wahl

Der Preisausschuss wählt spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung der Gesellschaft für deutsche Sprache die Preisträgerin/den Preisträger. Bei der Wahl müssen mindestens drei Ausschussmitglieder anwesend sein. Eine schriftliche Abgabe des Votums kann zugelassen werden.

Bekanntgabe

Alsbald nach der Wahl der Preisträgerin/des Preisträgers, spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung, veröffentlicht die Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache in den Medien den Namen der Preisträgerin/des Preisträgers, die Begründung für die Auszeichnung sowie Ort und Zeit der Preisverleihung.

Form der Verleihung

Der Alexander-Rhomberg-Preis der Alexander-Rhomberg-Stiftung wird zusammen mit dem Medienpreis für Sprachkultur von der Gesellschaft für deutsche Sprache in feierlicher Form verliehen. Die Feier ist öffentlich.

Bewerbungen um den Alexander-Rhomberg-Preis sind mit beigefügtem Lebenslauf zu richten an:

Gesellschaft für deutsche Sprache, Spiegelgasse 13, 65183 Wiesbaden.

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