Pressemitteilung vom 19. Februar 2010
Internationaler Tag der Muttersprache: Verständliche Rechtssprache und bürgerfreundliche Verwaltungssprache
Am 21. Februar wird weltweit zum elften Mal der Internationale Tag der Muttersprache begangen. Er geht auf einen Beschluss der Generalversammlung der UNESCO vom November 1999 zurück und stellt das Recht eines jeden Menschen auf Erhaltung und Förderung der eigenen Sprache in den Mittelpunkt.
Der Aktionstag stellt einen geeigneten Anlass dar, auch über den derzeitigen Zustand der deutschen Sprache nachzudenken. So wird in der Öffentlichkeit zunehmend die Frage nach der Verständlichkeit der Rechts- und Verwaltungssprache oder auch der Sprache der Politik diskutiert. Dabei wird die Forderung nach Allgemeinverständlichkeit und transparenter Gestaltung von Gesetzes- und Verwaltungstexten nicht nur von juristischen Laien, sondern auch von den mit ihrer Anwendung befassten Juristinnen und Juristen erhoben.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) unterstützt diese Forderung seit 1966 mit ihrer Arbeit im Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag. Dort werden Gesetzes- und Verordnungsentwürfe im Hinblick auf Verständlichkeit und sprachliche Richtigkeit überarbeitet. Als Ergebnis des zweijährigen Projekts Verständliche Gesetze, das auf eine koalitionsübergreifende parlamentarische Initiative zurückgeht, wurde 2009 der Redaktionsstab Rechtssprache für die Bundesministerien beim Bundesministerium der Justiz mit sieben Stellen für Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftler eingerichtet. Auch Länder und Kommunen sind bestrebt, Rechts- und Verwaltungstexte verständlicher zu gestalten. Zu nennen sind hier etwa die sprachliche Bearbeitung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes sowie das Pilotprojekt Bürgerorientierte Verwaltungssprache »Klartext« mit der Landeshauptstadt Wiesbaden. Wissenschaftliche Unterstützung erhält die GfdS vom Zentrum für Rechtslinguistik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das an die Interdisziplinäre wissenschaftliche Einrichtung Verständlichkeitsforschung (IWE V) in Halle angegliedert ist.
Dabei kann eine verständliche Sprache in Rechtstexten, die sich unmittelbar an Bürgerinnen und Bürger wendet, als Bringschuld des Staates verstanden werden. Für die Adressatinnen und Adressaten der Gesetze und Normen ergeben sich bestimmte Rechte und Pflichten. Deren Wahrnehmung und Befolgung setzt Verständnis der Regelungen voraus.
Für die Verwaltungssprache etwa heißt das, dass ein Verwaltungstext umso weniger spezielle fachliche und fremdsprachige Ausdrücke enthalten und umso einfacher im Satzbau sein sollte, je mehr er sich an Bürgerinnen und Bürger als Laien richtet. Was für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung selbstverständlich ist, ist es oft nicht für Außenstehende. Nicht nur auf sachliche, sondern auch auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit sollte stärker als bisher ein Augenmerk gerichtet werden.

