Pressemitteilung vom 21. Februar 2006
Internationaler Tag der Muttersprache: Verständlichkeit von Rechtssprache
Am 21. Februar wird weltweit der »Internationale Tag der Muttersprache« begangen, der auf einem Beschluss der Generalversammlung der UNESCO vom November 1999 basiert. Er stellt das Recht eines jeden Menschen auf Erhaltung und Förderung der eigenen Sprache in den Mittelpunkt.
Dies ist ein geeigneter Anlass, um über den derzeitigen Zustand unserer Sprache nachzudenken. Die Öffentlichkeit nimmt an der Diskussion über die Verständlichkeit der deutschen Sprache in der Sprachgemeinschaft regen Anteil. Das betrifft nicht nur die Diskussion um die Anglizismen im Deutschen, sondern auch die Frage nach der Verständlichkeit unserer Gesetzes- und Verwaltungssprache.
Die Forderung nach allgemeiner Verständlichkeit von Rechtssprache und transparenter Gestaltung von Gesetzestexten wird nicht nur von juristischen Laien, sondern auch von den bei der Anwendung damit befassten Juristinnen und Juristen erhoben.
Die Gesellschaft für deutsche Sprache begrüßt die Initiative von Bundestags-abgeordneten, sich für eine verständliche Rechtssprache als Bringschuld des Staates einzusetzen.
Bereits im Jahre 1966 wurde beim Deutschen Bundestag der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache eingerichtet. Seine Aufgabe besteht u. a. darin, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe im Hinblick auf Verständlichkeit und sprachliche Richtigkeit zu überarbeiten.

