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Sprache und Recht. Arbeitstreffen einer schweizerischen und einer deutschen Delegation zu Fragen der Gesetzesredaktion

von Sibylle Hallik, Berlin

Die Redaktionskommission der schweizerischen Bundesverwaltung hat ebenso wie der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag in Berlin die Aufgabe, Gesetzestexte zu redigieren, sie auf Verständlichkeit, sprachliche Korrektheit und geschlechtergerechtes Formulieren zu überprüfen. Für die Schweiz ist dieser Auftrag in den »Richtlinien für Bundesratsgeschäfte« und im Reglement für die verwaltungsinterne Redaktionskommission festgehalten, für Deutschland in § 42 Abs. 5 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (kurz: GGO). Überdies kennt die Schweiz auch eine ständige Redaktionskommission des Parlaments (Art. 56 ff. des Parlamentsgesetzes).



Dr. Markus Nussbaumer, Leiter des Deutschen Sprachdienstes der Schweizer Bundeskanzlei. Foto: Cy

Wie aber arbeiten die beiden Stellen? Wo liegen die Unterschiede? Welche anderen Formen der sprachlichen Rechtsetzungsbegleitung gibt es im Schweizer Gesetzgebungsverfahren? Was wird aktuell in der schweizerischen Bundesverwaltung getan, um die sprachliche Qualität der Rechtsetzung zu verbessern? Welche Maßnahmen ergreift das Bundesministerium der Justiz in Deutschland? Am 20. April kamen in Bern eine Schweizer und eine deutsche Delegation zusammen, um einander die jeweilige Arbeitsweise vorzustellen, Erfahrungen auszutauschen, voneinander zu lernen und einander kennenzulernen.



Prof. Dr. Rudolf Hoberg (rechts) im Gespräch mit Dr. Ole Schröder (MdB). Foto: Cy

Die Entstehungsgeschichte der beiden Arbeitsstellen ist ähnlich: Vor dem Hintergrund von sprachlichen Mängeln, die sich in Gesetzentwürfen fanden, forderte Alfons Müller-Marzohl, Mitglied des Deutsch-schweizerischen Sprachvereins, 1966 eine Sprachberatungsstelle in der Verwaltung zu schaffen. Zudem wurde, nachdem es zuvor Ad-hoc-Kommissionen gegeben hatte, 1974 eine ständige Redaktionskommission des Parlaments gebildet. Auf Wunsch der Redaktionskommission des Parlaments, die zur Erkenntnis gelangt war, dass Redaktion nicht erst am Ende, sondern am Anfang des Rechtsetzungsverfahrens einsetzen muss, rief dann die Schweizer Regierung (der Bundesrat) 1976 die verwaltungsinterne Redaktionskommission (VIRK) ins Leben. Sie setzt sich zusammen aus Sprachexpertinnen und -experten der Sprachdienste (Deutsch und Französisch) der Bundeskanzlei und aus Juristinnen und Juristen des Bundesamtes für Justiz.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nehmen die Position eines juristischen Laien ein und blicken von außen unvoreingenommen auf den Text. Sie gehen »redaktionell tabulos« an die Texte heran. Materielle Änderungen sollen im Prinzip nicht vorgenommen werden, es lässt sich jedoch nicht vermeiden, dass bei gründlicher Redaktion auch inhaltliche Aspekte berührt werden, denn die Arbeit an der Sprache ist immer auch Arbeit am Gedanken: Die Redaktion begleitet und fördert so den inhaltlichen Klärungsprozess. Die Redaktionskommission erarbeitet Änderungsvorschläge und diskutiert diese anschließend mit dem zuständigen Fachamt. Die VIRK muss mit guten Argumenten und mit der besseren Variante überzeugen. Der Textherr jedoch bleibt das Fachamt. In ganz seltenen Fällen kann die VIRK über die Bundeskanzlerin (Leiterin der Bundeskanzlei, der Stabsstelle der Regierung) oder den Justizminister redaktionelle Differenzen zwischen der VIRK und dem Fachamt zum Gegenstand der Regierungssitzungen machen.



V. l. n. r.: Dr. Robert Baumann, Dr. Marianne Sonder, Michael Schöb und Luzian Odermatt (Mitglieder der Schweizer Delegation) und Dr. Volkmar Giesler (BMJ, Mitglied der deutschen Delegation). Foto: Cy

In Deutschland führten sprachliche Mängel im Raumordnungsgesetz dazu, dass der damalige Präsident des Deutschen Bundestages, Dr. Eugen Gerstenmaier, am 1. Januar 1966 den Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag einsetzte, der zunächst in Bonn arbeitete und seit 2002 seinen Sitz in Berlin hat. Hier werden Gesetz- und Verordnungsentwürfe sprachlich bearbeitet. Außerdem haben Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, die Beschäftigten der Ministerien und Behörden in Bund und Ländern die Möglichkeit, sich telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich in allen Fragen zur Sprache beraten zu lassen. Auch im Redaktionsstab der GfdS beim Deutschen Bundestag wird großer Wert auf interdisziplinären Austausch von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit germanistischer bzw. juristischer Fachkompetenz gelegt. Er hat dabei dennoch keinen ähnlich fest etablierten und institutionalisierten Status wie sein Schweizer Pendant.

Möglicherweise ist es die Mehrsprachigkeit der Schweiz und des Schweizer Rechts (der deutsche, der französische und der italienische Text sind gleicherweise rechtsverbindlich; entsprechend wird viel Arbeit in Übersetzung und in Abgleichung amtssprachlicher Fassungen investiert), die bewirkt, dass ein größeres Bewusstsein für sprachliche Fragen vorherrscht und sprachlichen Aspekten eine größere Bedeutung beigemessen wird als in Deutschland. Zwar gibt die deutsche GGO vor, dass Gesetzentwürfe dem Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag vorzulegen sind, doch können längst nicht alle Texte in wünschenswertem Maße bearbeitet werden, was unter anderem auch mit der personellen Ausstattung zusammenhängt, die bedeutend kleiner ist als die der Schweizer VIRK.



Regierungsdirektorin Elke Schade mit Prof. Dr. Rudolf Hoberg. Foto: Cy

Da bislang auch kein konkreter Zeitpunkt festgelegt ist, zu dem der Redaktionsstab in einem Gesetzgebungsverfahren konsultiert werden muss, erreichen Entwürfe den Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag vielfach erst dann, wenn wirklich tief greifende sprachliche Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden können. Nur durch diese ließe sich aber oftmals eine größere Verständlichkeit erzeugen. Außerdem haben die Vorschläge des Redaktionsstabs lediglich empfehlenden Charakter. Es bleibt den jeweiligen Fachreferentinnen und Fachreferenten überlassen, ob sie die Veränderungen übernehmen. Eine Diskussion der Vorschläge zur sprachlichen Veränderung ist im Gesetzgebungsprozess nicht vorgesehen. Ob sie erfolgt oder nicht, hängt von dem Engagement und dem Interesse der Fachreferentin/des Fachreferenten ab – vielfach ein Zeitproblem.

Dass die Arbeit des Redaktionsstabs wichtig ist, erkennen Fachleute aus Recht und Politik sowie Laien jedoch auch in Deutschland an. Deutlich ist, dass die Arbeit an der juristischen Fachsprache eine Gratwanderung zwischen Präzision (für Juristinnen und Juristen) und Verständlichkeit (auch für Laien) bedeutet, die viel Fingerspitzengefühl erfordert und für die das kontinuierliche Gespräch zwischen juristischen und sprachwissenschaftlichen Fachleuten unerlässlich ist, damit ein optimales Ergebnis erzielt werden kann.

In Zusammenarbeit mit der Gesellschaft für deutsche Sprache wird beim Bundesministerium der Justiz das Projekt »Verständliche Gesetze« durchgeführt (bis zum Jahr 2008). Auf Initiative der Bundestagsabgeordneten Dr. Ole Schröder (CDU) und Lothar Binding (SPD) untersuchen hier Mitarbeiter/-innen der GfdS Gesetzestexte in verschiedenen Stadien ihrer Entstehung, um daraus Empfehlungen abzuleiten, wann und wie eine sprachliche Bearbeitung des Gesetzentwurfs am sinnvollsten ist. In diesem Modellprojekt gibt es den fachlichen interdisziplinären Austausch, den die Schweiz seit Jahren praktiziert, und er bewährt sich auch hier. Ein Novum im Projekt: der Einsatz moderner Software, um dem komplexen Regelungsinhalt gerecht zu werden. Ohne ein Ergebnis vorwegnehmen zu wollen: So könnte und sollte moderne Gesetzgebung von morgen aussehen.

Das Arbeitstreffen der Delegationen aus der Schweiz und aus Deutschland war ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem staatenübergreifenden Netzwerk. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit in der Zukunft stellt einen optimalen Erfahrungsaustausch sicher, so dass mehrere deutschsprachige Partner von Fortschritten in den einzelnen Staaten profitieren können.

Teilnehmende an dem Erfahrungsaustausch:

von deutscher Seite:

Dr. Ole Schröder, MdB,
Dr. Volkmar Giesler, Ministerialdirektor, Leiter der Abteilung Verfassung, Verwaltungsrecht, Rechtsprüfung (BMJ),
Elke Schade, Regierungsdirektorin (BMJ),
Prof. Dr. Rudolf Hoberg, Vorsitzender der GfdS,
Dr. Karin M. Eichhoff-Cyrus, Geschäftsführerin der GfdS,
Stephanie Thieme, Leiterin des Redaktionsstabs und des Projektes beim BMJ,
Dr. Sibylle Hallik, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Redaktionsstab und beim Projekt im BMJ.

von Schweizer Seite:

Corina Casanova, lic. iur., Vizekanzlerin der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
Rolf Schweiger, lic. iur., Ständerat, Mitglied der Redaktionskommission der Bundesversammlung,
Ingrid Häni, Fürsprecherin, Sekretärin der Redaktionskommission der Bundesversammlung,
Dr. phil. Markus Nussbaumer, Leiter des Deutschen Sprachdienstes der Bundeskanzlei und Leiter der verwaltungsinternen Redaktionskommission,
Dr. iur. Thomas Sägesser, Leiter des Rechtsdienstes der Bundeskanzlei,
Dr. iur. Marianne Sonder, Teilprojekt »Rechtsbereinigung – Qualität der Rechtssetzung« im Rahmen der Verwaltungsreform,
Luzian Odermatt, lic iur., Leiter im Fachbereich Rechtsetzungsbegleitung des Bundesamtes für Justiz und Mitglied der verwaltungsinternen Redaktionskommission,
Michael Schöb, lic. iur., Mitarbeiter im Fachbereich Rechtsetzungsbegleitung im Bundesamt für Justiz und dort Verantwortlicher für die verwaltungsinterne Redaktionskommission,
Dr. iur. Robert Baumann, Mitarbeiter im Fachbereich Rechtsetzungsprojekte und Methodik des Bundesamtes für Justiz.

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Dr. Sibylle Hallik ist wissenschaftliche Mitarbeiterin im Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag und Mitarbeiterin im Projekt »Verständliche Gesetze« beim Bundesministerium der Justiz.

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