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Zum aktuellen Stand der Rechtschreibreform – ein Rück- und Überblick
von Anja Steinhauer
Von Anfang an war es ein zentrales Anliegen der Reform, die deutsche Rechtschreibung einerseits den heutigen Gepflogenheiten anzupassen und andererseits von Grund auf etwas einfacher zu gestalten – besonders mit Blick auf die Kinder, die in der Schule die Rechtschreibregeln erlernen müssen.
Eine einheitliche Rechtschreibung gibt es für die deutsche Sprache erst seit gut einhundert Jahren. 1901 wurden auf einer »Orthographischen Konferenz« erstmals amtliche Regelungen für die Schreibung getroffen – aber schon damals war man sich der Tatsache bewusst, dass diese Regeln später immer wieder an den aktuellen Sprachgebrauch angepasst und entsprechend überarbeitet werden müssten. Die siebte Auflage des Orthographischen Wörterbuchs, das Konrad Duden erstmals 1880 bei einem privaten Verlag veröffentlicht hatte, wurde 1902 für den Bereich der Schulen und Behörden im damaligen Deutschen Reich, dann auch in Österreich und in der Schweiz, für verbindlich erklärt. Allerdings konnte damals nur die gültige Schreibung festgelegt werden (ohne Rücksicht auf etwaige Schwierigkeiten), denn eine Vereinheitlichung war zunächst das vorrangige Ziel; einer Verbesserung und Vereinfachung der Regeln wollte man später nachgehen. Diese Regeln für den amtlichen Gebrauch wurden schnell Vorbild für alle, die etwas in deutscher Sprache zu schreiben hatten; sie setzten sich als allgemein anerkannte Rechtschreibregeln durch.
Nach verschiedenen vergeblichen Bemühungen der Vereinfachung in den folgenden Jahrzehnten hatten sich inzwischen die Schwierigkeiten in einzelnen Bereichen herauskristallisiert. 1955 beschloss in der Bundesrepublik die Kultusministerkonferenz (KMK), vorläufig – also bis zu einer damals schon fest geplanten Reform der Rechtschreibung – den Duden in Zweifelsfällen der Rechtschreibung als maßgebend anzusehen.
In den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts bildeten sich schließlich vier Arbeitsgruppen aus Deutschland (damals noch geteilt), Österreich und der Schweiz, die Vorschläge für neue Rechtschreibregeln erarbeiteten. Aus diesen Arbeitsgruppen entstand der Internationale Arbeitskreis für Orthographie, der von amtlicher Stelle den offiziellen Auftrag bekam, Vorschläge für eine Rechtschreibreform vorzulegen. Die Vorschläge, die dieser Arbeitskreis dann ausarbeitete, waren die Grundlage für Beratungen auf politischer Ebene; es kam zu Konferenzen mit Beteiligten aus den Ländern, in denen Deutsch gesprochen wird: Belgien, Deutschland, Italien/Südtirol, Liechtenstein, Österreich, Rumänien, Schweiz, Ungarn. Auf »neutralem« Boden fanden 1986 die »1. Wiener Gespräche«, 1990 die »2. Wiener Gespräche« und schließlich 1994 die »3. Wiener Gespräche« statt. Am 1. Juli 1996 konnte in Wien die Vereinbarung über die Reform der deutschen Rechtschreibung als »gemeinsame Absichtserklärung« unterzeichnet werden. In den Schulen ist die neue Rechtschreibung zum 1. August 1998 eingeführt worden und wird seitdem unterrichtet.
Nach der offiziellen Unterzeichnung wurde eine »Zwischenstaatliche Kommission für die deutsche Rechtschreibung« mit Sitz am Institut für Deutsche Sprache (IDS) in Mannheim eingesetzt, der zwölf sprachwissenschaftliche Fachleute angehörten: sechs aus Deutschland – einen davon stellte die Gesellschaft für deutsche Sprache –, drei aus der Schweiz und drei aus Österreich. Diese Kommission sollte (wie zuvor die Dudenredaktion) den Sprachgebrauch beobachten und gegebenenfalls Änderungsvorschläge zum Regelwerk machen. Im Jahr 2004 kam es auch zu einigen Modifizierungen an den Regeln, und das amtliche Regelwerk mit Wörterverzeichnis wurde neu veröffentlicht. Da die Kritik an verschiedenen Punkten des Regelwerks jedoch nicht nachließ, konstituierte sich im Dezember 2004 unter Beteiligung auch der Rechtschreibreformkritiker der »Rat für deutsche Rechtschreibung«; diesem deutlich größeren Gremium gehören neben dem Vorsitzenden, dem ehemaligen bayerischen Kultusminister Dr. h. c. mult. Hans Zehetmair, 18 Mitglieder aus Deutschland (eines davon stellt wiederum die Gesellschaft für deutsche Sprache), jeweils neun Mitglieder aus Österreich und der Schweiz sowie je ein Mitglied aus Südtirol und Liechtenstein an. Vertreten sind dabei Fachwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler, Vertreterinnen und Vertreter aus dem Verlagswesen, der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage, aus dem pädagogischen sowie aus dem journalistischen und schriftstellerischen Bereich.
Der Rechtschreibrat hat schließlich im Februar 2006 einige Änderungsvorschläge zum Regelwerk vorgelegt, die von der Kultusministerkonferenz und den Ministerpräsidenten verabschiedet wurden und die somit zum 1. August 2006 in Kraft treten. Das aktuelle Regelwerk mit Wörterverzeichnis ist im Internet veröffentlicht und kann auf der Homepage des Rechtschreibrates eingesehen oder von dort heruntergeladen werden. Eine Extraausgabe der Zeitschrift Sprachreport informiert über die Änderungen gegenüber 2004.
Im Folgenden geben wir einen auszugsweisen Überblick über das, was sich seit 2004 geändert hat; die ursprünglichen Änderungen der Rechtschreibung durch die Reform 1996 dürften inzwischen bekannt sein, zumal der Sprachdienst sie seit 1998 berücksichtigt hat.
Die Vorschläge des Rats für deutsche Rechtschreibung 2006 betreffen die Bereiche der Getrennt- und Zusammenschreibung, der Groß- und Kleinschreibung, der Zeichensetzung und der Worttrennung am Zeilenende.
Bei der Getrennt- und Zusammenschreibung wird nun doch der schon länger zu beobachtenden Tendenz zur Zusammenschreibung Rechnung getragen. Ein wichtiges Kriterium dafür wird (wieder) die Betonung und die möglicherweise neue Gesamtbedeutung. Bei der Schreibung von Partikel + Verb etwa wird zusammengeschrieben, wenn ein einheitlicher Wortakzent (also auf dem ersten Teil) vorliegt (abhandenkommen, abwärtsfahren, anheimfallen, aufeinanderstapeln, querlesen). Bei adverbialem Gebrauch dagegen ist getrennt zu schreiben (aufeinander achten, quer (im Bett) liegen, rückwärts einparken). Bei der Schreibung von Adjektiv + Verb kommt es (wieder) zur Zusammenschreibung bei einer neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung (müßiggehen, (sich) näherkommen, schwerfallen [= Mühe verursachen], (jmdn.) zufriedenlassen [= in Ruhe lassen], seligpreisen). Verbindungen aus Verb (Infinitiv) + Verb werden zwar weiterhin prinzipiell getrennt geschrieben, die Zusammenschreibung soll aber auch hier ermöglicht werden bei übertragen gebrauchten Verbindungen mit zweitem Bestandteil bleiben oder lassen (wie z. B. bei in der Schule sitzenbleiben, die Freundin stehenlassen) sowie bei kennen lernen, also auch kennenlernen.
In einigen weiteren Fällen ist jetzt sowohl die Getrennt- als auch die Zusammenschreibung möglich: bei den sog. Resultativa, also Verbindungen, bei denen das Adjektiv eine spätere Eigenschaft des Objekts bezeichnet ([Zwiebeln] klein schneiden/kleinschneiden, [Essen] warm machen/warmmachen) und bei Verbindungen mit einem einfachen unflektierten Adjektiv als graduierender Bestimmung (eng verwandt/engverwandt, schwer krank/schwerkrank).
Die Änderungsvorschläge im Bereich der Groß- und Kleinschreibung betreffen einige einzelne Schreibweisen (bankrottgehen, recht/Recht und unrecht/Unrecht in Verbindung mit Verben wie geben, haben, tun) und vor allem Verbindungen aus Adjektiv + Substantiv mit einer neuen, idiomatisierten Gesamtbedeutung; bei diesen ist (wieder) die Großschreibung des Adjektivs möglich (der Blaue Brief [= Mahnschreiben], der Runde Tisch [in der Politik], das Schwarze Brett [= Anschlagtafel]). Die Schreibung von fachsprachlichen Verbindungen richtet sich nach dem Gebrauch in dem jeweiligen Bereich (die Erste Hilfe [bei Unglücksfällen], die Gelbe Karte [im Sport]). Außerdem wurde dem Wunsch nach einer »Höflichkeits«-Großschreibung beim Pronomen Du und den dazugehörigen Fällen in Briefen entsprochen.
Bei der Zeichensetzung wird an einigen Stellen das Komma bei Infinitivgruppen wieder verlangt (es ändert sich also wenig im Vergleich zur alten Rechtschreibung): das Komma wird obligatorisch bei Infinitivgruppen, die entweder mit um, ohne, statt, anstatt, außer oder als eingeleitet sind (Sie öffnete das Fenster, um frische Luft hereinzulassen) oder von einem Substantiv bzw. einem Verweiswort abhängen und mehr als den bloßen Infinitiv umfassen (Sie musste ihren Plan, früher abzureisen, revidieren bzw. Sie musste daran denken, früher abzureisen).
Bei der Silbentrennung wird die Abtrennung von Einzelvokalen am Wortanfang und -ende prinzipiell ausgeschlossen; außerdem stellen die ergänzten und umgestellten Regeln das Trennen nach Wortbestandteilen bei zusammengesetzten und präfigierten Wörtern in den Vordergrund.
Für die Zukunft soll der Rat für Rechtschreibung weiter den Sprachgebrauch beobachten (er trifft sich das nächste Mal am 22. September) und bei Bedarf Änderungen vorschlagen. Weitere Informationen, auch zum Rechtschreibrat, gibt es im Internet auf den Seiten des Rechtschreibrats (www.rechtschreibrat.com) und der Kultusministerkonferenz (www.kmk.org).

