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Auslandszahlungsverkehr

Information zum Auslandszahlungsverkehr innerhalb der EU

Ab 1. Juli 2003 können Zahlungen innerhalb Europas zu Inlandskonditionen vorgenommen werden.

Die Voraussetzungen hierfür sind:

  • die Angabe des Betrags in EURO
  • die Benutzung der EU-Standardüberweisung Ihrer Bank
  • die korrekte Angabe der IBAN (International Bank Account Number) und des BIC (Bank Identifier Code)

IBAN und BIC teilen wir Ihnen gerne auf telefonische Nachfrage unter +49 (0)611 99955-0 oder per E-Mail an sekr@gfds.de mit.

Sollten Sie diese Zahlungsform nicht verwenden, fallen Bankgebühren an.
Bitte kreuzen Sie auf dem Überweisungsformular dann an, dass Sie alle Bankgebühren übernehmen.

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Die Gesellschaft für deutsche Sprache schreibt die Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters aus.
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Die Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden sucht ab sofort eine freie Mitarbeiterin/einen freien Mitarbeiter für die Bearbeitung einer Datenbank.
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09.02.2012, 18 Uhr, Freiburg
Prof. Dr. Uta Quasthoff, Dortmund
‚Von der Wiege bis zur Bahre . . .’ Vom Umgang mehrsprachiger und einsprachiger Menschen aus benachteiligten Milieus mit den (schrift-) sprachlichen Anforderungen von Behördenkommunikation

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24.02.2012, 16 Uhr, Kiew
Dr. Lutz Kuntzsch, Wiesbaden
Konrad Duden und sein Beitrag zur Normierung der deutschen Schriftsprache

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