Auslandszahlungsverkehr
Information zum Auslandszahlungsverkehr innerhalb der EU
Ab 1. Juli 2003 können Zahlungen innerhalb Europas zu Inlandskonditionen vorgenommen werden.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
- die Angabe des Betrags in EURO
- die Benutzung der EU-Standardüberweisung Ihrer Bank
- die korrekte Angabe der IBAN (International Bank Account Number) und des BIC (Bank Identifier Code)
IBAN und BIC teilen wir Ihnen gerne auf telefonische Nachfrage unter +49 (0)611 99955-0 oder per E-Mail an sekr@gfds.de mit.
Sollten Sie diese Zahlungsform nicht verwenden, fallen Bankgebühren an.
Bitte kreuzen Sie auf dem Überweisungsformular dann an, dass Sie alle Bankgebühren übernehmen.

