Redaktionsstab der GfdS beim Deutschen Bundestag
Der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag bietet Bundestag und Bundesrat sowie Ministerien und Behörden in Bund und Ländern Beratung bei allen Sprachfragen. Gesetzentwürfe, Verordnungen und andere Texte werden auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit überprüft.
Aufgaben und Ziele
Der Auftrag des Redaktionsstabs der Gesellschaft für deutsche Sprache ist in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgeschrieben:
»Ein beim Bundestag eingerichteter oder angesiedelter Redaktionsstab soll auf Beschluss des federführenden Ausschusses einen Gesetzentwurf auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen und bei Bedarf Empfehlungen an den Ausschuss richten. Der federführende Ausschuss kann den Redaktionsstab im gesamten Verlauf seines Beratungsverfahrens hinzuziehen und um Prüfung bitten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Änderungsanträgen, deren Annahme zu erwarten ist. Darüber hinaus bietet der Redaktionsstab auch sonstige sprachliche Beratung an.« (§ 80a Abs. 1 f.)
Vorschläge im Vorfeld der Gesetzgebung
Eine wichtige Aufgabe des Redaktionsstabs beim Deutschen Bundestag besteht darin, Gesetz- und Verordnungsentwürfe sprachlich zu überarbeiten. Er bemüht sich bei der Prüfung der Rechtstexte um einfache und klare Formulierungen, wobei jedoch die Eigenheiten der Rechtssprache als einer Fachsprache berücksichtigt werden.
Sprachberatung
Der Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag bietet neben seiner Arbeit an Rechtstexten eine Sprachberatung an. Er erteilt Bundestag und Bundesrat sowie Ministerien und Behörden in Bund und Ländern telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich Auskünfte bei allen sprachlichen Zweifelsfällen. Er übernimmt die sprachliche Überarbeitung von Texten jeder Art und informiert u. a. über praktikable Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren.
Gutachten
Der Redaktionsstab ist an verschiedenen Gutachten der Gesellschaft für deutsche Sprache beteiligt und erstellt auch Gutachten zur Rechtssprache.
Abfassung von Rechtstexten
Gemeinsam mit den Autorinnen und Autoren von Rechtstexten sollen verständnishindernde Faktoren im Textaufbau, in Satzbau und Wortwahl beseitigt werden. Es gibt keinen festgesetzten Zeitpunkt dafür, wann der Redaktionsstab eingeschaltet werden sollte. Da aber in einem schon mit vielen Seiten abgestimmten Entwurf Änderungen oft nur noch mit Mühe umzusetzen sind, sollte der Redaktionsstab so früh wie möglich und kontinuierlich beteiligt werden. Der Redaktionsstab kann auch zu Einzelfragen konsultiert werden. Texte können per E-Mail eingesandt werden, längere Texte sollten nach Möglichkeit auch als Papierversion vorliegen.
Rechtssprache ist Fachsprache
Die Forderung nach allgemeiner Verständlichkeit der Rechtssprache und nach transparenter Gestaltung von Rechtsnormen wird nicht nur von juristischen Laien, sondern gerade auch von Juristinnen und Juristen, die damit befasst sind, erhoben. Als Fachsprache dient die Sprache des Rechts aber der optimalen Verständigung der Fachleute über Rechtssachverhalte. Dazu kommt, dass bei Rechtstexten die präzise Ausdrucksweise zu den obersten Geboten gehört. Spracharbeit an Rechtstexten ist daher eine Gratwanderung, bei der nicht zuletzt berücksichtigt werden muss, an wen sich ein Gesetz richtet. Seit nunmehr über 40 Jahren leistet der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache hierbei Hilfestellung.



