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Redaktionsstab der GfdS beim Deutschen Bundestag

Der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag bietet Bundestag und Bundesrat Beratung bei allen Sprachfragen. Gesetzentwürfe, Verordnungen und andere Texte werden auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit überprüft.

Aufgaben und Ziele

Der Auftrag des Redaktionsstabs der Gesellschaft für deutsche Sprache ist in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages festgeschrieben:

»Ein beim Bundestag eingerichteter oder angesiedelter Redaktionsstab soll auf Beschluss des federführenden Ausschusses einen Gesetzentwurf auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit prüfen und bei Bedarf Empfehlungen an den Ausschuss richten. Der federführende Ausschuss kann den Redaktionsstab im gesamten Verlauf seines Beratungsverfahrens hinzuziehen und um Prüfung bitten. Dies gilt insbesondere für die Prüfung von Änderungsanträgen, deren Annahme zu erwarten ist. Darüber hinaus bietet der Redaktionsstab auch sonstige sprachliche Beratung an.« (§ 80a Abs. 1 f.)

Vorschläge im Vorfeld der Gesetzgebung

Eine wichtige Aufgabe des Redaktionsstabs beim Deutschen Bundestag besteht darin, Gesetz- und Verordnungsentwürfe sprachlich zu überarbeiten. Er bemüht sich bei der Prüfung der Rechtstexte um einfache und klare Formulierungen, wobei jedoch die Eigenheiten der Rechtssprache als einer Fachsprache berücksichtigt werden.

Sprachberatung

Der Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag bietet neben seiner Arbeit an Rechtstexten eine Sprachberatung an. Er erteilt Bundestag und Bundesrat telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich Auskünfte bei allen sprachlichen Zweifelsfällen. Er übernimmt die sprachliche Überarbeitung von Texten jeder Art und informiert u. a. über praktikable Möglichkeiten, geschlechtergerecht zu formulieren.

Gutachten

Der Redaktionsstab ist an verschiedenen Gutachten der Gesellschaft für deutsche Sprache beteiligt und erstellt auch Gutachten zur Rechtssprache.

Abfassung von Rechtstexten

Gemeinsam mit den Autorinnen und Autoren von Rechtstexten sollen verständnishindernde Faktoren im Textaufbau, in Satzbau und Wortwahl beseitigt werden. Es gibt keinen festgesetzten Zeitpunkt dafür, wann der Redaktionsstab eingeschaltet werden sollte. Da aber in einem schon mit vielen Seiten abgestimmten Entwurf Änderungen oft nur noch mit Mühe umzusetzen sind, sollte der Redaktionsstab so früh wie möglich und kontinuierlich beteiligt werden. Der Redaktionsstab kann auch zu Einzelfragen konsultiert werden. Texte können per E-Mail eingesandt werden, längere Texte sollten nach Möglichkeit auch als Papierversion vorliegen.

Rechtssprache ist Fachsprache

Die Forderung nach allgemeiner Verständlichkeit der Rechtssprache und nach transparenter Gestaltung von Rechtsnormen wird nicht nur von juristischen Laien, sondern gerade auch von Juristinnen und Juristen, die damit befasst sind, erhoben. Als Fachsprache dient die Sprache des Rechts aber der optimalen Verständigung der Fachleute über Rechtssachverhalte. Dazu kommt, dass bei Rechtstexten die präzise Ausdrucksweise zu den obersten Geboten gehört. Spracharbeit an Rechtstexten ist daher eine Gratwanderung, bei der nicht zuletzt berücksichtigt werden muss, an wen sich ein Gesetz richtet. Seit nunmehr über 40 Jahren leistet der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache hierbei Hilfestellung.

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[!] Kontakt

Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache beim Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1
Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH)
11011 Berlin

Telefon:
030 227-33066
030 227-33063
Telefax:
030 227-35090
E-Mail:
redaktionsstab-gfds@bundestag.de