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Sprachberatung

Ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt der GfdS ist die Beratung von Privatpersonen, Firmen, Ministerien und Institutionen, die sich mit Fragen und Bitten um Auskünfte an sie wenden.

Die Sprachberaterinnen und Sprachberater der GfdS beantworten alle Fragen zur deutschen Sprache, beispielsweise zu Rechtschreibung und Grammatik, zu Stil und Ausdruck. Sie prüfen Texte und erarbeiten Gutachten, z. B. zur Bedeutung und Zulässigkeit von Vornamen.

Erreichbarkeit und Preise

Telefonisch erreichbar ist die Sprachberatung montags bis freitags von 9 Uhr bis 17 Uhr unter 09001 888128 [1,86 € je Minute ].

Die telefonische Sprachberatung ist für Mitglieder, Ministerien und Ratsuchende aus dem Ausland kostenfrei. Sie wählen bitte die zentrale Rufnummer der GfdS: +49(0)611 99955-0.

Schriftliche Sprachauskünfte sind kostenpflichtig (für Mitglieder der GfdS ermäßigt oder auch kostenfrei). Berechnet wird ein Stundensatz von 72 € (zzgl. Mehrwertsteuer).

Für schriftliche Auskünfte zu Personennamen gelten folgende Sätze:

• Kurzbestätigung der Zulässigkeit eines Vornamens: 20 €
• ausführliche Vornamenurkunde: 45 €

Bei Namengutachten ist Vorkasse unerlässlich.

Die Bankverbindung erfragen Sie bitte telefonisch unter +49 (0)611 99955-0 oder per E-Mail (sekr@gfds.de).

Haftung

Die Sprachauskünfte und -gutachten sowie die Korrektorate der GfdS-Sprachberatung sind von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sorgfältig erwogen und geprüft, eine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden kann jedoch nicht übernommen werden.

Sprachberatung im Deutschen Bundestag

Zusätzlich zur Sprachberatung in der Wiesbadener Geschäftsstelle gibt es den Redaktionsstab beim Deutschen Bundestag – Telefon: +49 (0)30 227-33066 und +49 (0)30 227-33063, Fax +49 (0)30 227-35090.

Hier prüft die GfdS Gesetzesentwürfe und Verordnungen auf sprachliche Richtigkeit und Verständlichkeit. Der Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache ist eine interne Sprachberatungsstelle beim Deutschen Bundestag. Er erteilt Bundestag und Bundesrat sowie Ministerien und Behörden in Bund und Ländern telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder persönlich Auskünfte bei sprachlichen Zweifelsfällen.

Der Redaktionsstab kann leider keine Sprachanfragen von Privatpersonen bearbeiten.

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09.02.2012, 18 Uhr, Freiburg
Prof. Dr. Uta Quasthoff, Dortmund
‚Von der Wiege bis zur Bahre . . .’ Vom Umgang mehrsprachiger und einsprachiger Menschen aus benachteiligten Milieus mit den (schrift-) sprachlichen Anforderungen von Behördenkommunikation

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24.02.2012, 16 Uhr, Kiew
Dr. Lutz Kuntzsch, Wiesbaden
Konrad Duden und sein Beitrag zur Normierung der deutschen Schriftsprache

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