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Fragen und Antworten

[?] Im Rahmen unserer Tätigkeit zeigen sich immer wieder Unsicherheiten im Hinblick auf die korrekte Bezeichnung und Beugung von Firmen- und Vereinsnamen. Daher unsere Fragen: Wonach richtet sich das Geschlecht eines Firmen- oder Vereinsnamens, in dem die Rechtsform enthalten ist (GmbH, e. V. etc.), und wird in solchen Fällen nach dem ersten Namensbestandteil oder nach der Rechtsform gebeugt? Und wie wird bei Abkürzungen verfahren?

[!] Wir meinen – und stehen hier im Einklang mit der Dudenredaktion -, dass man Firmenbezeichnungen und -namen durchaus beugen sollte, so wie andere Substantive auch. Zusätze wie e. V., GmbH oder AG spielen im Grundsatz keine Rolle, da sie ja wegbleiben können und, zumal in der mündlichen Rede, zumeist wegbleiben. Der reine Firmen- bzw. Institutionsname bleibt erhalten und ist der sprachliche Kern. Es sollte also zunächst heißen: die Caritative Vereinigung der Franziskanerinnen, das Städtische Klinikum Aachen usw.

Will man den Rechtszusatz jedoch zum Ausdruck bringen und den Namen unverändert lassen - dies ist möglich -, dann ist zu umschreiben, z. B. das Krankenhaus Städtisches Klinikum Aachen GmbH oder die Einrichtung ctt e. V. Gewiss ergeben sich hier mitunter sprachliche Härten und Umständlichkeiten. Gebeugt wird der sprachliche Hauptbestandteil, der »erste Namenbestandteil «, wie Sie sagen.

Auch hier gilt: Der förmliche Zusatz spielt unter dem Aspekt der Grammatik keine Rolle. Es heißt also die Versammlung der Caritativen Vereinigung der Franziskanerinnen e. V. Bei Abkürzungen und Kurzwörtern wird entsprechend verfahren. Die Kurzform verhält sich wie die Langform – vgl. das ZDF/das Zweite Deutsche Fernsehen etc.

 

Schlagworte: Flexion, Grammatik, Namen, Rechtschreibung, Wortbildung

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