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Fragen und Antworten

[?] Immer wieder kommt bei uns die Frage auf, wie das ß nach der Rechtschreibreform behandelt wird. Ein Kunde unserer Agentur meint, dass dieser Buchstabe abgeschafft sei, und beharrt auf »Strasse«. Klären Sie uns bitte auf.

[!] Diese Frage wird uns öfter gestellt, und auch in der Pres­se ist diese an sich eingängige neue Recht­schreibregel noch nicht angekommen.

Nach der alten wie neuen Ortho­graphie wird Straße mit ß geschrieben. Die neuen Rechtschreibregeln haben zwar den Gebrauch von ß verändert, aber diesen besonderen Buchsta­ben (im 16. Jahrhundert aufgekommen) kei­nes­wegs ab­geschafft (siehe die Vorbemerkungen« zu § 1 und § 25). Nur in der Schweiz verzichtet man wegen der dortigen Viersprachigkeit allgemein auf ß und schreibt ss – also Strasse wie Gasse, Busse (›Omnibusse‹ und ›Buße‹).

Letzteres ist in Deutschland und Österreich nicht der Fall. Das ß wird geschrieben bei langer Aussprache und Doppelvokal, also beispielsweise groß, Gruß, Straße, draußen, fleißig, mäßig. Mit Doppel-s schreibt man nach der Reform kurz gesprochene Wörter wie Fluss, muss, Prozess. Nur wenn aus bestimmten Gründen kein ß zur Verfügung steht oder wenn ein Wort in Großbuchstaben überführt wird (wie GRUSS oder STRASSE), wird – wie früher, vor der Rechtschreibreform – er­satzweise ss geschrieben.

 

Schlagworte: Groß- und Kleinschreibung, Rechtschreibreform, Rechtschreibung, Sonderzeichen

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