Symposion in Halle
»Verständlichkeit als Bürgerrecht?
Die Rechts- und Verwaltungssprache in der öffentlichen Diskussion«
in Zusammenarbeit mit dem Germanistischen Institut der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU)
1. und 2. November 2007
in den Franckeschen Stiftungen zu Halle (Saale)
Tagungsbericht von Nicola Frank
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Podiumsdiskussion »Sprache(n) und Recht«. Impulsvorträge und offene Diskussion mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis. Moderation: Prof. Dr. Prof. h. c. Gerd Antos (4.von li.) und Dr. Karin M. Eichhoff-Cyrus (3. von re.). Es diskutieren: Prof. Dr. Ekkehard Felder (Universität Heidelberg; 3. von li.), Prof. Dr. Dr. h. c. Hans-R. Fluck (Universität Bochum; 1. von li.), Prof. Dr. Jan Iluk (Universität Katowice; 2. von re.), Dr. Markus Nussbaumer (Leiter Zentrale Sprachdienste, Bundeskanzlei Bern; 1. von re.), Prof. Dr. Rainer Wimmer (Universität Trier; 2. von li.). |
Am 1. und 2. November fand in den Räumlichkeiten der Franckeschen Stiftungen zu Halle (Saale) in Zusammenarbeit mit dem Germanistischen Institut der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg das GfdS-Symposion »Verständlichkeit als Bürgerrecht? – Die Rechts- und Verwaltungssprache in der öffentlichen Diskussion« statt. Das Symposion wurde durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert und vom Deutschen Sprachrat unterstützt.
Rechts- und Verwaltungssprache als Fachsprache?
Eröffnet wurde das Symposion am Donnerstag, dem 1. November, von Prof. Dr. Rudolf Hoberg, dem Vorsitzenden der GfdS. In seiner Rede betonte er die Kontinuität der Beschäftigung von Wissenschaft und Politik mit diesem Thema, indem er auf die GfdS-Tagung zum Thema »Sprache(n) und Recht« hinwies, das im November vergangenen Jahres in Berlin in der Bundespressekonferenz stattgefunden hatte. Des Weiteren stellte er einige Überlegungen zum diesjährigen Tagungstitel an: Rechts- und Verwaltungssprache sind Fachsprachen, und wie alle Fachsprachen sind sie nicht ohne Weiteres allgemein verständlich. Bei vielen Fachsprachen, etwa in Bereichen wie der Chemie oder der Physik, sei es jedoch auch gar nicht unbedingt nötig, dass auch Fachfremde sie verstehen. Das ist bei Rechts- und Verwaltungssprache grundlegend anders, da von gesetzlichen Regelungen und amtlichen Bestimmungen alle Bürgerinnen und Bürger betroffen sind. Daher ist es notwendig, dass die Regelungen und Gesetze auch für alle verständlich sind, wovon heutzutage aber keine Rede sein kann, weil viele Gesetze unverständlich formuliert sind.
»Große Koalition für verständliche Gesetze«
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Prof. Dr. Rudolf Hoberg (Vorsitzender der Gesellschaft für deutsche Sprache; links) und Jens Bullerjahn (Stellvertretender Ministerpräsident und Finanzminister von Sachsen-Anhalt; rechts) beim Eröffnungsvortrag der Tagung. |
Anschließend sprach der Staatssekretär beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) Lutz Diwell, der den letzten Punkt der Rede von Prof. Hoberg wieder aufgriff und aus einer »Hitliste schlecht zu verstehender Gesetze« einige Beispiele gab. Teilweise, so der Staatssekretär, beginne die Unverständlichkeit eines Gesetzestextes schon bei einer Überschrift wie »Versorgungsausgleichs- Überleitungsgesetz«. Lutz Diwell berichtete, dass dieses Problem den Staatssekretären auf Bundesebene durchaus bewusst sei und unterstrich damit die anerkannte Wichtigkeit des Projekts »Große Koalition für verständliche Gesetze«, im Rahmen dessen das BMJ seit 2007 mit Mitarbeiterinnen der GfdS die Einbeziehung linguistischer Expertise ins Gesetzgebungsverfahren erprobt. Er betonte, dass eine bürgernahe Gesetzessprache ihm ein Anliegen sei. Die Zusammenarbeit mit der GfdS habe gezeigt, dass eine frühzeitige Einbeziehung von Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftlern in das Gesetzgebungsverfahren entscheidend sei, um das Ziel zu erreichen.
Gefühlte Rechtssicherheit
Der Direktor der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. Wulf Diepenbrock hob in seinem Grußwort die Wichtigkeit von verständlichen Gesetzen hervor. Denn eine »gefühlte Rechtssicherheit« könne es nur dann geben, wenn Partizipation und Akzeptanz gewährleistet seien. Bürgerinnen und Bürger können aber nur etwas akzeptieren bzw. an etwas teilhaben, das ihnen verständlich ist. Dass dies wichtig ist, wusste auch schon Friedrich II., der Rechtsverständlichkeit einfach anordnen wollte. Erwartungsgemäß funktionierte das nicht, und heute werden von der Politik in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft vielversprechendere Wege beschritten. In der Kooperation des BMJ und der GfdS zeige sich im Übrigen auch, dass die Geisteswissenschaften durchaus nicht im Elfenbeinturm säßen, sondern ihren Beitrag zu relevanten gesellschaftlichen Problemen leisten könnten.
Nicht zur Sache, zu den Menschen reden
Der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister des Landes Sachsen-Anhalt Jens Bullerjahn , hielt den Eröffnungsvortrag und überbrachte zunächst Grüße der Landesregierung. Unter dem Titel: »Man darf nicht nur zur Sache reden, man muss auch zu den Menschen sprechen« behandelte er das Verhältnis von Verständlichkeit und Politik in sehr persönlicher Art und Weise. Mit ihm habe man keine »Edelzunge« als Redner eingeladen, sondern jemanden aus dem ehemaligen Kupferbergbau-Gebiet Mansfelder Land, in dem einfache Leute eine einfache Sprache sprechen. Nach der Wende sei bei ihm wie bei vielen anderen Menschen die anfängliche Euphorie angesichts der Demokratieerfahrung schnell der Ernüchterung gewichen. Ein Grund dafür war die Erkenntnis, dass unverständliche Gesetze und Regelungen Grenzen der freien Rede darstellen. Auch wenn man Beispiele anführen kann, die so absurd sind, dass sie Heiterkeit hervorrufen, bleibt der Hintergrund doch ein ernster. Haben Bürgerinnen und Bürger vor Verwaltungssprache regelrecht Angst und gewinnen gar den Eindruck, die allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertrages sollen ihnen unverständlich bleiben, entsteht ein Misstrauen, das der Gesellschaft insgesamt schadet. Deshalb bemüht sich die Landesregierung von Sachsen-Anhalt um eine klare und verständliche Sprache. Dieses Bemühen, nicht nur zur Sache, sondern verstärkt zu den Menschen zu sprechen, wird durch positive Resonanz aus der Bevölkerung bekräftigt.
Podiumsdiskussion
Am Nachmittag fand eine Podiumsdiskussion zum Thema »Sprache(n) und Recht« unter der Leitung von Prof. Dr. Prof. h. c. Gerd Antos und Dr. Karin M. Eichhoff-Cyrus statt. Es diskutierten Prof. Dr. Ekkehard Felder (Universität Heidelberg), Prof. Dr. Hans-R. Fluck (Universität Bochum), Prof. Dr. Jan Iluk (Universität Katowice), Dr. Markus Nussbaumer, (Leiter Zentrale Sprachdienste, Bundeskanzlei Bern) und Prof. Dr. Rainer Wimmer (Universität Trier).
In kurzen Impulsreferaten stellten die Diskutanten ihre Positionen dar: Prof. Dr. Jan Iluk verwies auf psycholinguistische Studien zur Verständlichkeit von Rechtssprache, die für kommunikativ wirksame Gesetzestexte dienlich sein können. Als positives Beispiel für die Umsetzung nannte er die Schweiz, wo begleitende Sprachberatung im Gesetzgebungsverfahren institutionalisiert ist.
Dr. Markus Nussbaumer ist an dieser Beratung in der Schweiz in seiner Funktion maßgeblich beteiligt. Er wies darauf hin, dass die Verständlichkeit von Rechtstexten einen Anwalt brauche, das Anliegen als solches jedoch verschiedenen Gruppen diene, darunter auch den Juristinnen und Juristen selbst. Er hält verständliche Gesetzestexte für möglich und wichtig für das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsauslegung.
Etwas skeptischer gab sich Prof. Dr. Hans-R. Fluck zu diesem letzten Punkt. Er sprach die Geschichte der Reformbemühungen an, in der sich die Kanzlei- und Verwaltungssprache als »therapieresistent« erwiesen habe. Zumindest Textoptimierung hält aber auch er für möglich.
Prof. Dr. Wimmer wies nachdrücklich darauf hin, welche immense gesellschaftliche Bedeutung institutionellen Sprechakten zukommt. Gesetzgebung und Gesetzgeber regeln nicht nur Sachverhalte, sondern verändern damit die soziale Wirklichkeit und bedürfen aus diesem Grund eingehender Aufmerksamkeit.
Prof. Dr. Ekkehard Felder äußerte die Auffassung, dass nicht nur die Gesetzestexte betrachtet werden dürften, sondern die juristischen Funktionsträger als Rechtsausleger stärker in den Vordergrund gerückt werden müssten. Bessere, verständlichere Gesetzestexte allerdings wären gerade für diese Funktionsträger sehr hilfreich. Denn die Rechtsausleger seien diejenigen, die die soziale Wirklichkeit stärker veränderten als die Gesetzestexte selbst.
In der Diskussion zeigte sich ein unterschiedlich gewichtetes Interesse an den theoretischen und praktischen Aspekten des Themas »Verständliche Rechts- und Verwaltungssprache«. Es zeigte sich aber auch eine grundsätzliche Einigkeit in den Zielen.
Beiträge aus dem Publikum brachten weitere Aspekte in die Diskussion ein: So wurde gefragt, ob es sich Verwaltungen nicht allein deshalb leisten könnten, sich sprachlich so kundenunfreundlich zu verhalten, weil jede einzelne gewissermaßen eine Monopolstellung habe, eine Frage, die die Diskutanten nur bejahen konnten. Es wurde aber auch zu bedenken gegeben, dass unverständliches Recht nicht nur ein Problem sei, das durch unverständliche Rechtssprache verursacht wird, sondern auch durch mangelndes Wissen in der Bevölkerung. Insofern müsse auch das Wissen vergrößert und nicht nur die Sprache vereinfacht werden.
60 Jahre GfdS
Nach einem abendlichen Empfang hielt Prof. Dr. Albrecht Greule von der Universität Regensburg einen Festvortrag anlässlich des sechzigjährigen Bestehens der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS). Prof. Greule ist seit 1986 Mitglied im Gesamtvorstand der GfdS. Unter dem Titel »Zwischen Sprachgesellschaft, Sprachverein und Sprachrat. 60 Jahre Gesellschaft für deutsche Sprache« fasste er zusammen, wie sich die GfdS im Spannungsfeld von Sprachpflege und Spracherforschung, von wissenschaftlicher und populärer Sprachkritik im Laufe der Jahrzehnte positioniert hat. Dabei widmete er sich vor allem zwei Fragen:
- Kann es eine Wissenschaft von der Sprachpflege und Sprachkultur geben?
- Was genau ist die Gesellschaft für deutsche Sprache vor einem wissenschaftlichen Hintergrund?
Am Freitag, dem 2. November, begrüßte Prof. Dr. Prof. h. c. Gerd Antos die Teilnehmenden zum Auftakt der thematischen Fachvorträge.
»Recht war, ist und bleibt unverständlich«
Erster Redner war Prof. Dr. Heiner Lück von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Sein Vortrag mit dem Titel »Von der Unverständlichkeit des Rechts – die historische Dimension aus rechtsgeschichtlicher Sicht« befasste sich mit den geschichtlichen Wurzeln der heutigen Rechtssprache und erörterte, wie weit sich die heute vielfach beklagte Unverständlichkeit von Rechtssprache in der Geschichte zurückverfolgen lässt. Seinen chronologischen Ausführungen zum Thema stellte er die gewollt provokative Aussage »Recht war, ist und bleibt unverständlich« voran. Er belegte, dass sich unverständliche Rechtssprache und Kritik daran lückenlos von der Antike bis in die Gegenwart nachweisen lassen. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass diese Unverständlichkeit niemals nur für Laien, sondern immer auch für die Experten gegeben war. Nach der Darstellung von Prof. Lück ist dies jedoch nicht (nur) ein Manko, das es zu beheben gilt, sondern bis zu einem gewissen Grad eine notwendige Eigenschaft von Rechtssprache. Gesetze mit absolut eindeutigen Formulierungen wären nämlich nicht auslegungsfähig und damit weitgehend unbrauchbar.
Muttersprachen und Europäisches Referenzmodell
Dr. Karin Luttermann von der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt referierte zum Thema »Demokratiegebot: Muttersprachen und Europäisches Referenzmodell«. Der Vortrag widmete sich dem Thema Verständlichkeit aus europäischer, also übereinzelsprachlicher Perspektive. Es wurde ein Modell präsentiert, das es der EU ermöglichen soll, einerseits die zahlreichen Muttersprachen der einzelnen Mitgliedsstaaten zu berücksichtigen, andererseits aber den praktischen Aufwand für Übersetzungen dabei zu mindern, also das Demokratiegebot zu befolgen und gleichzeitig das Subsidiaritätsprinzip. Danach sollen in der EU (speziell bezogen auf den Europäischen Gerichtshof) alle Dokumente in zwei Referenzsprachen übersetzt werden. Übersetzungen in die Muttersprachen der Mitgliedsstaaten sind Sache der einzelnen Staaten. Die Wahl der Referenzsprachen erfolgt strikt demokratisch nach Mehrheitskriterien (Anzahl der Sprecherinnen und Sprecher für Erst- und Zweitsprache). Das würde bedeuten, dass Deutsch die erste und Englisch die zweite Referenzsprache in der EU sein müsste.
Praxisbericht: Die GfdS in Zusammenarbeit mit dem BMJ
Aus der Praxis der beratenden interdisziplinären Tätigkeit sprachen dann Stephanie Thieme (Leiterin des Redaktionsstabs der GfdS beim Deutschen Bundestag und Rechtsanwältin) und Matthias Schmid (Regierungsdirektor beim Bundesministerium der Justiz) unter dem Titel »Recht verständlich? Recht verstehen? Möglichkeiten und Grenzen der Verständlichkeit von Rechtstexten«. Stephanie Thieme widmete sich in ihren Ausführungen zum einen dem Erwartungshorizont bei der Arbeit an verständlichen Gesetzen. Sie führte aus, dass vollkommene Transparenz unrealistisch sei. Ein optimales Ergebnis könne auch nur erzielt werden, wenn die Arbeit am Gesetzestext von Beginn an interdisziplinär erfolge. Matthias Schmid stellte im Anschluss eine Software vor, die verwendet wird, um bei der Neuregelung des Versorgungsausgleichs komplexe inhaltliche Strukturen zu visualisieren. Beide beschrieben die Zusammenarbeit im Projekt als äußerst gewinnbringend und mit großem Mehrwert für beide Seiten. Vorbehalte, die seitens der Mitarbeiter des BMJ durchaus bestanden hatten, konnten im Laufe der Kooperation ausgeräumt werden.
Verpflichtende sprachliche Begleitung
Dr. Ole Schröder (Mitglied des Deutschen Bundestages, CDU) sprach über »Verständlichere Gesetzessprache – Institutionalisierung der Sprachprüfung im Gesetzgebungsverfahren«. Während in der Schweiz eine solche Institutionalisierung bekanntlich bereits gegeben ist, besteht in Deutschland in dieser Hinsicht Nachholbedarf. Zwar erkennt man in der Politik die Notwendigkeit, Gesetzestexte von Sprachwissenschaftlerinnen und Sprachwissenschaftlern auf Verständlichkeit prüfen zu lassen. Der Stellenwert einer solchen Prüfung ist bei aller Kooperationsbereitschaft von beiden Seiten jedoch nach wie vor unsicher. So schätzte Dr. Schröder das Projekt »Verständliche Gesetze« inhaltlich unumwunden positiv ein, bemängelte aber, dass es – im Gegensatz zur Geschäftsordnung der Bundesministerien – keine Vorschrift in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gebe, den Redaktionsstab der Gesellschaft für deutsche Sprache bei der Formulierung von Gesetzestexten heranzuziehen. Eine nachgelagerte Überprüfung von Texten, die nur noch oberflächliche sprachliche Korrekturen zulasse, sei leider nahezu wertlos. Dr. Schröder sprach sich für eine verpflichtende sprachliche Begleitung in der Gesetzesredaktion aus, die seiner Ansicht nach von den Ministerien als Chance begriffen werden sollte. Er plädierte auch für einen massiven Ausbau der Beratung, da Gesetzentwürfe auch von der Bundesregierung eingebracht werden können und ebenso einzelne Parlamentarier Beratungsbedarf hätten. Dr. Schröder ist der Auffassung, dass diese Aufgabe von der GfdS übernommen werden kann und sollte, da sie die einschlägige Kompetenz ebenso wie politische Unabhängigkeit mitbringt.
Bürgerfreundliche Amts- und Verwaltungssprache
Anschließend trug Peter Berger (Die Medien-Strategen, Hamburg) über eine bürgerfreundliche Amts- und Verwaltungssprache vor. Er präsentierte einige konkrete Beispiele, wie sich Schreiben von Ämtern an Bürgerinnen und Bürger verständlicher und freundlicher gestalten lassen. Darüber hinaus gab er einen Einblick in die konkreten Abläufe, wie sie sich in seiner Arbeit mit kommunalen Verwaltungen und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gestalten. Denn auch in diesem Bereich ist es wichtig, dass die Veränderungen und Gestaltungen in Kooperation mit denen erfolgen, die sie im Alltag anwenden und umsetzen müssen.
»Ein Huhn überquert die Straße … Warum tut es das?« - Komplexität contra Verständlichkeit
Der nächste Redner, Lothar Binding (Mitglied des Deutschen Bundestages, SPD), widmete sich unter dem originellen Titel »Ein Huhn überquert die Straße … – Kommunikation, Sprache und Verstehen« dem Themenkomplex »Verständigung/Verständlichkeit« von einer ernsten und einer humoristischen Seite. Eingangs schloss er sich den Ausführungen seines Parlamentskollegen Dr. Schröder an und zeigte damit eine parteiübergreifende Einigkeit zum Thema »Verständliche Gesetzessprache«. Dann gab er einen detaillierten Einblick in das heutige Gesetzgebungsverfahren und den komplizierten Weg durch die Instanzen. Er machte deutlich, dass es nur wenige Schaltstellen für sprachliche Einflussnahme gebe und dass diese Einflussnahme von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern nicht zu leisten sei. Umso wichtiger sei es daher, die sprachliche Begleitung zu institutionalisieren und sie wie in der Zusammenarbeit mit der GfdS im Projekt »Verständliche Gesetze« von neutraler und kompetenter Seite einzuholen. Er legte allerdings auch dar, dass sich in der Gesetzgebung und in der Rechtsanwendung scheinbar einfache Sachverhalte (wie etwa die Besteuerung von Unternehmensgewinnen) wesentlich komplexer gestalten können, als aus Laiensicht vorstellbar ist. Als Beispiel für die komplexe Sicht auf einen scheinbar einfachen Sachverhalt diente ihm ein sprachspielerischer Text aus dem Internet, dessen Ausgangspunkt zugleich Titel des Vortrags ist: »Ein Huhn überquert die Straße… Warum tut es das?«, werden verschiedene Personen gefragt. Die höchst unterschiedlichen fiktiven Antworten von George W. Bush, Johannes Rau, Martin Luther King, Helmut Kohl und Edmund Stoiber sorgten bei aller Ernsthaftigkeit des Anliegens für Erheiterung im Publikum.
Konsens zur Umsetzung nutzen
Dr. Volkmar Giesler, Ministerialdirektor im Bundesministerium der Justiz, hielt einen Vortrag mit dem Titel »Das Ringen um gute Gesetzessprache«, in dem nochmals deutlich wurde, dass der Anspruch auf verständliche Gesetze legitim und auch weitgehend unkontrovers, dabei aber nicht leicht einzulösen ist. Er wies darauf hin, dass gegenwärtig die öffentliche Diskussion zum Thema besonders ausgeprägt sei. Dies müsse zum Ausbau der Zusammenarbeit genutzt werden, da im Regelfall sprachliche Fragen im Gesetzgebungsverfahren kaum eine Rolle spielten. Auch er betonte, dass es wichtig sei, die Sprachberatung zu einem frühen Zeitpunkt in das Verfahren einzubeziehen, und zeigte sich diesbezüglich optimistisch. In der anschließenden Diskussion stellte Prof. Antos die Frage, ob eine Aussicht bestünde, die sprachliche Beratung von der Bundesebene auch auf die EU auszuweiten. Das schätzte Dr. Giesler als problematisch ein, obwohl es von der EU selbst als wünschenswert erachtet würde und verständliche Gesetze sicher einen Beitrag zum angestrebten Bürokratieabbau leisten könnten.
Praktische Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen
Michaela Blaha (Universität Bochum) widmete sich dem Thema »Post vom Amt – mal verständlich. Bürgerfreundliche Amts- und Verwaltungssprache«. Im Vordergrund standen hier praktische Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit kommunalen Einrichtungen. Sie stellte das Projekt IDEMA vor, einen Internetdienst für eine moderne Amtssprache, der im Rahmen eines Projekts des Germanistischen Instituts der Ruhr-Universität Bochum Kreisverwaltungen, Landratsämtern und anderen Einrichtungen eine Datenbank mit Textbausteinen für den Schriftverkehr zur Verfügung stellt. Ein solcher Internetdienst ist ein Fortschritt gegenüber Inselprojekten, denn es hat sich gezeigt, dass eine Kooperation mit einzelnen Ämtern kaum Multiplikation über diese einzelnen Ämter hinaus bringt. Das Projekt stieß, ohne dass spezielle PR-Bemühungen unternommen wurden, auf große Medienresonanz und macht deutlich, dass die Bildung von Netzwerken ein wichtiger Erfolgsfaktor ist.
Vor dem Abschlussvortrag sprach Dr. Thomas Müller-Bahlke, Direktor der Franckeschen Stiftungen zu Halle (Saale) ein Grußwort.
»Sprachzucht ist ein Beitrag zur Demokratie«
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Sprachzucht ist ein Beitrag zur Demokratie, so lautete der Abschlussvortrag, den die Präsidentin des Goethe-Instituts, Frau Prof. Dr. Jutta Limbach, hielt. |
Den Abschlussvortrag mit dem Titel »Sprachzucht ist ein Beitrag zur Demokratie« hielt Prof. Dr. Jutta Limbach, Präsidentin des Goethe-Instituts. Der streng anmutende Titel ist die Abwandlung einer Äußerung des ehemaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann. Die geforderte Sprachzucht richtete sich gegen Sondersprachen der Zünfte, der Verwaltung, der Juristen, aber auch der Wissenschaften wie Theologie oder Soziologie. Allerdings war Heinemann nicht für staatliche Eingriffe, sondern sah die Zivilgesellschaft in der Verantwortung für die Sprache. In der Tat ist es fraglich, ob ein Bekenntnis zur deutschen Sprache im Grundgesetz, wie es heute im Gespräch ist, sinnvoll ist. Ein Blick nach Frankreich, wo es mit der »Loi Toubon« seit 1994 ein Gesetz zum Schutz der französischen Sprache gibt, lässt daran zweifeln. Generell wertete Prof. Limbach den Wunsch nach einem solchen Gesetz als einen Ausdruck von Verzagtheit und stellte die Frage, ob Schutz und Pflege der deutschen Sprache ausgerechnet von Juristinnen und Juristen geleistet werden soll und kann. Laut Hans Magnus Enzensberger ist nämlich die Unverständlichkeit von Rechtssprache keineswegs ein Fehler, sondern hat System. Dabei besteht – wie sich im Verlauf des Symposions ja auch immer wieder zeigte – eine große Einigkeit darin, dass eine »gute« Rechtssprache sich durch Einfachheit, Klarheit, Kürze auszeichnen müsse.
Prof. Limbach gab jedoch auch noch einmal zu bedenken, dass Rechtsnormen nicht primär der Information der Bürgerinnen und Bürger dienen. Gerade Verfassungsnormen müssen offen und interpretierbar sein. Die geringsten Interpretationsspielräume sollte das Strafrecht bieten, denn Bürgerinnen und Bürger müssen erkennen können, ob sie sich strafwürdig verhalten. Das Wirtschaftsrecht ist im Zeitalter der Globalisierung von vielen Veränderungen geprägt, die einzelne Regelungen für Laien auch eher intransparent machen. Das bedeutet aber nicht, dass man angesichts solcher Schwierigkeiten die Forderung nach Verständlichkeit verwerfen sollte. Der demokratische Anspruch nach Verständlichkeit richtet sich vielmehr an alle: Von Juristinnen und Juristen darf erwartet werden, dass sie sich um Verständlichkeit und Transparenz bemühen. Ebenso allerdings ist es Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, sich mit Urteilen, Gesetzestexten etc. auch in zivilgesellschaftlichem Engagement auseinanderzusetzen. Erst auf diese Weise nimmt eine Gesellschaft ihre Verantwortung für die Sprache im Sinne Gustav Heinemanns wahr. Das ist für keine der beteiligten Personen einfach, aber, wie Prof. Limbach mit Ludwig Marcuse schloss: »Wer nicht mehr will, als er kann, bleibt unter seinen Möglichkeiten.« In diesem Sinne endete das Symposion mit der erklärten Bereitschaft aller Teilnehmenden, sich der Herausforderung zu stellen, eine verständliche Rechts- und Verwaltungssprache zu schaffen.
Fazit und Ausblick
Prof. Hoberg zog in seinem Schlusswort ein überaus positives Fazit: Das Symposion war von Beginn bis zum Schlussvortrag informativ, getragen vom Engagement aller Referentinnen und Referenten. Überdies befindet man sich auf einem guten Weg zu einer verständlicheren Rechts- und Verwaltungssprache und darf optimistisch die nächsten Schritte angehen.
Diese Schritte sind bereits konkret ins Auge gefasst. Zum einen werden die Fachvorträge vom 2. November in einer Buchpublikation der Reihe »Thema Deutsch« (Band 9) im Herbst 2008 zur Frankfurter Buchmesse im Dudenverlag erscheinen. Zum anderen wird – in der Folge der Tagungen in Berlin 2006 und des diesjährigen Symposions in Halle – Anfang November 2008 beim Goethe-Institut in Brüssel ein Symposion zum Thema Rechts- und Verwaltungssprache stattfinden, bei dem erstmals der europäische Kontext im Mittelpunkt stehen wird.





