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Internationales Symposion

»English only? Was wird aus Deutsch und den anderen europäischen Sprachen?«

Sektion II: »Die deutsche Rechtssprache in der EU und die EU in der deutschen Rechtssprache«

Die Sektion II unter der Leitung von Prof. Dr. Prof. h. c. Gerd Antos, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und Prof. Dr. Karin M. Eichhoff-Cyrus, Geschäftsführerin der Gesellschaft für deutsche Sprache, hatte »Die deutsche Rechtssprache in der EU und die EU in der deutschen Rechtssprache« zum Gegenstand. Die vier Vorträge und die abschließende Podiumsdiskussion wurden von ca. 80 Teilnehmenden besucht, die durch zahlreiche Nachfragen und Anregungen ihr großes Interesse an diesem Themenkomplex bekundeten.



Prof. Dr. Jan Engberg, Aarhus Universität; Foto: TS

Prof. Dr. Jan Engberg von der Aarhus Universitet, Dänemark, zeigte in seinem Beitrag »Durchschaubarkeit durch Vielfalt: Welche rechtlichen Vorteile eine mehrsprachige Rechtsordnung für die EU aus sprachwissenschaftlicher Sicht in sich birgt« eindrucksvoll, wie unterschiedliche Sprachen verschiedene Aspekte und Perspektiven in Rechtstexten zum Vorschein bringen können und inwiefern Mehrsprachigkeit einen Beitrag zur Rechtssicherheit leisten kann. Voraussetzung für Vorteile einer mehrsprachigen Rechtsordnung seien unter anderem eine »schwache Sprachtheorie«, wonach Wörter und Texte lediglich im Kontext Bedeutung tragen, eine europaweite juristische Diskursgemeinschaft mit der Möglichkeit des kommunikativen Austauschs und der Möglichkeit der nachträglichen Korrektur von Formulierungen. Wichtige Impulse könnten dabei Länder wie die Schweiz oder Kanada geben, in denen die Koredaktion von Gesetzestexten schon lange fester Bestandteil der alltäglichen Rechtsetzungspraxis sei.



Prof. Dr. Sandro M. Moraldo, Università di Bologna; Foto: Frauke Rüdebusch

Die bereits im Vortragstitel von Regierungsdirektorin Elke Schade, Bundesministerium der Justiz, Deutschland, aufgeworfene Frage »Vertragen sich europäische und deutsche Rechtssprache?« beantwortete die Referentin eindeutig mit »Ja«. In ihrem Beitrag zum »Leidensdruck bei der Umsetzung von EU-Recht« betrachtete sie vor allem sprachliche Einflüsse des supranationalen (europäischen) Rechts auf nationales (deutsches) Recht und sprachliche Auswirkungen europäischer Rechtsakte, mit denen inzwischen 27 Mitgliedsstaaten mit ihrem spezifischen kulturellen Hintergrund in 23 Sprachen einverstanden sein müssen. Der Wortlaut als primärer Schlüssel zur Auslegung, einer sog. grammatikalischen Auslegung, müsse qualitativ hochwertig sein. Daher sei es besonders wichtig, hier schon im Vorfeld ansetzen. Die Referentin plädierte außerdem dafür, Umsetzungsprobleme von EU- in Bundesrecht künftig »mutiger« anzugehen.



Prof. Dr. Rudolf Muhr, Karl-Franzens-Universität Graz und Prof. Dr. Prof. h. c. Gerd Antos, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (rechts); Foto: TS

Prof. Dr. Rudolf Muhr von der Karl-Franzens-Universität Graz, Österreich, unterstrich in seinem Vortrag mit dem Titel »Die Unterschiede in der Rechtsterminologie Österreichs und Deutschlands und die Folgen für die Rechtssprache Deutsch im Rahmen der Europäischen Union« zunächst, dass die Plurizentrik der EU-Sprachen kein Randphänomen sei. Während in das Protokoll Nr. 10 über die Verwendung spezifisch österreichischer Ausdrücke der deutschen Sprache im Rahmen der Europäischen Union lediglich 23 Ausdrücke aus dem Lebensmittelbereich aufgenommen worden waren, fand der Referent im Rahmen des Forschungsprojektes »ATERM. Österreichische Rechts- und Verwaltungsterminologie« zahlreiche terminologische Unterschiede, unter denen viele zentrale Begriffe seien. Eine Zusammenarbeit von Experten beider Länder sei hier unerlässlich.



Rebecca West, Beraterin für Vielsprachigkeit, Europäisches Parlament; Foto: TS

Rebecca West, Beraterin für Vielsprachigkeit im Europäisches Parlament, Belgien, verdeutlichte in ihrem Beitrag »English only? Nicht im Europaparlament!«, dass zumindest im Europäischen Parlament die Mehrsprachigkeit stark ausgelebt werde. Zwar stellte die EU-Erweiterungsrunde von 2004 auch sprachlich eine große Herausforderung dar, stieg doch die Anzahl der Sprachkombinationen dadurch rapide an, was eine grundlegende Umstellung der gesamten Arbeitsweise des Übersetzungsdienstes erforderlich machte. Für die Mehrsprachigkeit in Europa gebe es jedoch derzeit keine politische Gefahr, sondern lediglich eine praktische. Diese dürfte aber paradoxerweise am größten für das Englische sein, weshalb der Tagungstitel vielmehr lauten müsse: »Was wird aus Englisch?«. [weiter …]

 

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07.09.2010, 16 Uhr, Woronesch
Dr. Stephan Walter, Germersheim
Bildungsfrühling, Bologna-Prozess und Europäischer Referenzrahmen. Aktuelle Lexik und die Möglichkeiten ihrer Übersetzung.

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28.09.2010, 19.30 Uhr, Aachen
Prof. Dr. Dr. Georg Schuppener, Leipzig
Die Sprache des aktuellen Rechtsextremismus

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Das Symposion wurde veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Sprachrat und dem Goethe-Institut Brüssel

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Das Symposion wurde gefördert vom Beauftragten der
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