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Vornamenbestätigung

Gelegentlich kommt es vor, dass ein Standesamt einen Vornamen nicht ohne Weiteres eintragen kann. Dies passiert oft bei seltenen und ausländischen Vornamen oder bei Vornamen, die sowohl für Mädchen als auch für Jungen vergeben werden können.

Die Gesellschaft für deutsche Sprache bietet Eltern den Service an, Vornamen zu überprüfen und eine kostenpflichtige Bestätigung (20 €) auszustellen. In der Regel orientieren sich die Standesämter an den Empfehlungen der GfdS.



Ablauf

1. Telefonische Beratung


Wählen Sie die kostenpflichtige Servicenummer 09001 888128 (1,86 €/Min.) und teilen Sie uns den gewünschten Vornamen mit. Sie erreichen uns montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr.



2. Weitere Angaben, die wir von Ihnen benötigen:


• Geschlecht des Kindes
• Soll das Kind weitere Vornamen tragen?
• Mögliche Hinweise auf die Herkunft des Namens oder offizielle Beurkundungen
• Ihren Vor- und Zunamen, Adressdaten und Telefonnummer
• Ihr zuständiges Standesamt



3. Recherche


Durch Zugriff auf eine Datenbank mit über 200.000 Einträgen können wir in einigen Fällen schon während des Telefongesprächs entscheiden, ob ein Name eintragungsfähig ist.

Häufig müssen wir jedoch die Fachliteratur unserer umfangreichen Bibliothek zu Rate ziehen.

Keine Sorge: Sie müssen nicht während der Dauer dieser ausführlichen Recherche in der Leitung bleiben. Rufen Sie uns bitte in solch einem Fall einfach zu einem späteren Zeitpunkt nochmals an.



4. Überweisung


Für die schriftliche Bestätigung des Vornamens zur Vorlage bei Ihrem Standesamt überweisen Sie bitte 20 € auf das Konto der Gesellschaft für deutsche Sprache. Die Bankverbindung erfragen Sie bitte telefonisch unter +49 (0)611 99955-0 oder per E-Mail (sekr@gfds.de).

[!]Wichtig: Bitte geben Sie als Verwendungszweck den zu bestätigenden Vornamen an!



5. Zustellung


Nach Eingang der Bearbeitungsgebühr auf unserem Konto versenden wir die Bestätigung zeitnah mit der Post. Auf Wunsch kann sie zusätzlich per Fax an das für Sie zuständige Standesamt geschickt werden.



Richtlinien der Vornamenbestätigung

Bei der Bestätigung eines Vornamens orientieren wir uns an folgenden Grundsätzen:

Das Kindeswohl steht bei der Vergabe eines Vornamens an erster Stelle.
Das Geschlecht des Kindes muss – eventuell durch einen weiteren Vornamen – eindeutig zu erkennen sein.
Der Vorname sollte sich durch seriöse Quellen (wissenschaftliche Vornamenliteratur, amtliche Dokumente etc.) belegen lassen. Ein Beleg im Internet ist nur bedingt anzuerkennen.
Die Namensform muss Vornamencharakter erkennen lassen.

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[!] Stellenausschreibung

Die Gesellschaft für deutsche Sprache schreibt die Stelle einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin/eines wissenschaftlichen Mitarbeiters aus.
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Die Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden sucht ab sofort eine freie Mitarbeiterin/einen freien Mitarbeiter für die Bearbeitung einer Datenbank.
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09.02.2012, 18 Uhr, Freiburg
Prof. Dr. Uta Quasthoff, Dortmund
‚Von der Wiege bis zur Bahre . . .’ Vom Umgang mehrsprachiger und einsprachiger Menschen aus benachteiligten Milieus mit den (schrift-) sprachlichen Anforderungen von Behördenkommunikation

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24.02.2012, 16 Uhr, Kiew
Dr. Lutz Kuntzsch, Wiesbaden
Konrad Duden und sein Beitrag zur Normierung der deutschen Schriftsprache

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Listen von jeweils 200 Mädchen- und Jungennamen sind bei der GfdS erhältlich. Sie enthalten neben den zehn beliebtesten »Spitzenreitern« eines Jahrgangs viele andere, auch seltenere Vornamen. [mehr]